Heute habe ich meine erste Klausur für das Steinbeis-Studium geschrieben. Da ich Bachelor of Business Administration werden will, muss ich durch auf 2 Jahre verteilte Wochenendskurse nur um zum darauffolgenden Wochenendstermin eine Klausur darüber zu schreiben.
Da ich mir durch die ADV Böblingen schon einige Kurse anschreiben lassen konnte, war heute mein erster Auftritt zum Thema "Wirtschafts- und Arbeitsrecht". Was mich da in der Stunde von 9 bis 10 Uhr erwartete, ließ mich den seichten Kurs vom letzten Mal total vergessen. Zwei Fragen mit je 2 Teilaufgaben mit je 15 Punkten macht 60 Punkte, also 1 Punkt pro Minute.
Ich hatte also zwei Möglichkeiten: Entweder sofort runterschreiben und viel falsch machen oder überlegen und dafür zu wenig zu machen. Ich kann mich nicht entsinnen, je die erste Möglichkeit zu gemacht zu haben.
Aufgabe 1
Die erste Aufgabe drehte sich um einen Möbelhändler und seinen Kunden. Der Kunde kauft einen Schrank, kann ihn aber nicht mitnehmen. Die beiden vereinbaren, dass der Händler den Schrank baldmöglichst liefert. Nach zwei Wochen ist der Schrank immer noch nicht da. Der Kunde schreibt verärgert einen Brief. Drei Tage später kommt der Schrank, der Kunde ist immer noch verärgert. Er verlangt das Porto des Briefes zurück.
Teilaufgabe a: Welche Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen kann es geben?
Teilaufgabe b: Darf der Kunde das Porto fordern?
Schuldrecht, großartig. Das ist das, was wir in der Vorlesung nicht besprochen hatten und nur eine Kopie bekommen hatten. Das lief eher suboptimal.
Aufgabe 2
Arbeitnehmer A schließt einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab 1.4.2005 ab. Keine Sonderregelungen. Am 15.3.2006 möchte A zum 15.4.2006 kündigen, da er vom Arbeitsort wegzieht.
Teilaufgabe a: Welche Bedingungen gibt es für einen befristeten Arbeitsvertrag und wann ist er zulässig und wirksam.
Teilaufgabe b: Kann A kündigen und wann ist die Kündigung gültig.
Naja, zur ersten Teilaufgabe gab es wenigstens im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen recht eindeutigen Paragraphen (§14 Zulässigkeit der Befristung), der die Augabe relativ gut abgedeckt hat. Bei der zweiten ist es etwas tricky, denn man darf in einem befristeten Arbeitsvertrag nicht ordentlich kündigen.
Die Aufgaben im TDR (Transferdokument) waren da etwas entschärfter, eventuell stelle ich die auch mal hier rein. Die miese Komponente liegt aber auch nicht in den Aufgaben, sondern in der extrem knappen Zeit. Es ist schon seltsam, wie wenig doch eine Stunde mittlerweile nur noch ist.
Letztendlich war es die erste Klausur und eine Lehrstunde, denn ich habe lange keine Klausur mehr geschrieben, die so kurz war. Für dieses Studium muss ich mir wieder angewöhnen, einfach nur zu schreiben und einfach alles sprudeln zu lassen. Für Überlegungen gibt es einfach keine Zeit mehr. Schlecht für mich, da ich mir lieber alles überlege und herleite.
Ich "freue" mich jedenfalls schon auf die nächste Klausur
Da ich mir durch die ADV Böblingen schon einige Kurse anschreiben lassen konnte, war heute mein erster Auftritt zum Thema "Wirtschafts- und Arbeitsrecht". Was mich da in der Stunde von 9 bis 10 Uhr erwartete, ließ mich den seichten Kurs vom letzten Mal total vergessen. Zwei Fragen mit je 2 Teilaufgaben mit je 15 Punkten macht 60 Punkte, also 1 Punkt pro Minute.
Ich hatte also zwei Möglichkeiten: Entweder sofort runterschreiben und viel falsch machen oder überlegen und dafür zu wenig zu machen. Ich kann mich nicht entsinnen, je die erste Möglichkeit zu gemacht zu haben.
Aufgabe 1
Die erste Aufgabe drehte sich um einen Möbelhändler und seinen Kunden. Der Kunde kauft einen Schrank, kann ihn aber nicht mitnehmen. Die beiden vereinbaren, dass der Händler den Schrank baldmöglichst liefert. Nach zwei Wochen ist der Schrank immer noch nicht da. Der Kunde schreibt verärgert einen Brief. Drei Tage später kommt der Schrank, der Kunde ist immer noch verärgert. Er verlangt das Porto des Briefes zurück.
Teilaufgabe a: Welche Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen kann es geben?
Teilaufgabe b: Darf der Kunde das Porto fordern?
Schuldrecht, großartig. Das ist das, was wir in der Vorlesung nicht besprochen hatten und nur eine Kopie bekommen hatten. Das lief eher suboptimal.
Aufgabe 2
Arbeitnehmer A schließt einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ab 1.4.2005 ab. Keine Sonderregelungen. Am 15.3.2006 möchte A zum 15.4.2006 kündigen, da er vom Arbeitsort wegzieht.
Teilaufgabe a: Welche Bedingungen gibt es für einen befristeten Arbeitsvertrag und wann ist er zulässig und wirksam.
Teilaufgabe b: Kann A kündigen und wann ist die Kündigung gültig.
Naja, zur ersten Teilaufgabe gab es wenigstens im Teilzeit- und Befristungsgesetz einen recht eindeutigen Paragraphen (§14 Zulässigkeit der Befristung), der die Augabe relativ gut abgedeckt hat. Bei der zweiten ist es etwas tricky, denn man darf in einem befristeten Arbeitsvertrag nicht ordentlich kündigen.
Die Aufgaben im TDR (Transferdokument) waren da etwas entschärfter, eventuell stelle ich die auch mal hier rein. Die miese Komponente liegt aber auch nicht in den Aufgaben, sondern in der extrem knappen Zeit. Es ist schon seltsam, wie wenig doch eine Stunde mittlerweile nur noch ist.
Letztendlich war es die erste Klausur und eine Lehrstunde, denn ich habe lange keine Klausur mehr geschrieben, die so kurz war. Für dieses Studium muss ich mir wieder angewöhnen, einfach nur zu schreiben und einfach alles sprudeln zu lassen. Für Überlegungen gibt es einfach keine Zeit mehr. Schlecht für mich, da ich mir lieber alles überlege und herleite.
Ich "freue" mich jedenfalls schon auf die nächste Klausur
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